Allgemeine Geschäftsbedingungen
Christian Gartenhotel
1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die mit dem Christian Gartenhotel abgeschlossen werden. Andere AGB als die des Hotels werden nicht Vertragsinhalt, auch
wenn das Hotel diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Reservierungen sind für beide Vertragspartner verbindlich. Der Vertrag kann grundsätzlich nicht einseitig gelöst werden. Ein Rücktritt kann grundsätzlich nur im Einverständnis mit dem Hotel und
unter Berücksichtigung der Regelungen in Ziffer I.6 dieser AGB erfolgen. Reservierte Zimmer stehen dem Vertragspartner ab 14 Uhr des Anreisetages zur Verfügung. Am Abreisetag sind die Zimmer, wenn
nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, bis 11 Uhr zu räumen. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
3. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im
Vertrag schriftlich vereinbart werden.
4. Der Vertragspartner erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, wird sich das Hotel bemühen,
gleichwertigen Ersatz in anderen Objekten zur Verfügung zu stellen.
5. Rechnungen sind grundsätzlich sofort nach Erhalt und ohne Abzug von Skonto fällig. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem am Fälligkeitstag geltenden
Basiszinssatz zu berechnen, wenn nicht ein Verzugsschaden in anderer Höhe nachgewiesen wird. Bei einer Gesamtreservierung über mehr als 10 Übernachtungen behält sich das Hotel vor, eine Vorauszahlung
in Höhe von mind. 30 und max. 100 % (Wohnsitz im Ausland) der bestellten Leistung zu fordern. Dieser Betrag ist 14 Kalendertage vor Anreise fällig.
6. Nimmt ein Kunde vertragliche Leistungen, die er im Voraus bestellt oder reserviert hat, nicht ab, so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Preises in folgender Höhe verpflichtet:
• bei Stornierungen eines Zimmers im Zeitraum vom 1. Kalendertag vor dem vereinbarten Leistungszeitraum bis zum vereinbarten Leistungspunkt werden 80 % der bestellten Leistung, bezogen auf den
vereinbarten Preis der bestellten Leistungen, fällig.
• bei Stornierung einer Buchung ab drei Zimmern im Zeitraum vom 7. Kalendertag vor dem vereinbarten Leistungszeitraum bis zum vereinbarten Leistungspunkt werden 80 % der bestellten Leistung, bezogen auf den vereinbarten Preis der bestellten Leistungen, fällig.
Stornierungsgebühren werden um den Betrag der Logis vermindert, die durch die Weitervermietung der stornierten Zimmer zum bestellten Termin erzielt werden können. Ist die bestellte Leistung teilbar
und nur ein Teil der Leistung nicht abgenommen, so werden die Stornokosten nach Maßgabe der Abstufung des vorstehenden Absatzes auf der Basis des auf diesen Leistungsteil entfallenden Betrages der
bestellten Leistung fällig. Der Nachweis höher ersparter Aufwendungen durch den Vertragspartner bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.
7.Der Vertragspartner ist verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich, spätestens bei Abreise im Hotel anzuzeigen. Ansprüche des Vertragspartners sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich
vorgesehenen Beendigung der Leistungserbringung gegenüber dem Hotel schriftlich geltend zu machen. Ansprüche des Vertragspartners verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem
Kalendertag, an dem die Leistungserbringung nach dem Vertrag beendet werden sollte.
8. Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden
Streitigkeiten ist Mainz
9. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, so berührt dies nicht die
Rechtswirksamkeit der übrigen Vertragsinhalte. Die beiden Vertragsparteien verpflichten sich, die
rechtsunwirksame Bestimmung durch eine Rechtswirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck und dem
sinngemäßen Inhalt der ungültigen am nächsten kommt, zu ersetzten. Im Übrigen gelten die gesetzlichen
Vorschriften.
Stadecken-Elsheim, Dezember 2022